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Jetzt ist es soweit. Unser Gutachten zur Kalkulation von Wahlleistungen ist nun erstellt und wir arbeiten zur Zeit mit ersten Krankenhäusern an der entsprechenden hausinternen Optimierung

Bis zur Veröffentlichung des Gutachtens dauert es noch ein wenig, dort wird dann auch eine nähere Handhabung mit hinzugefügt und weitere Informationen. Für die Zeit bis zur Veröffentlichung hat uns der PKV-Verband aber angeboten, Interessenten eine Kopie des Gutachtens schon zuzusenden:

Adresse:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. - PKV
z.Hd. Herrn Dr. Joachim Patt
Betr.:Wahlleistungsgutachten
Bayenthalgürtel 26
50968 Köln

Wir freuen uns aber, Ihnen in der Zwischenzeit schon mit weiteren Informationen behilflich sein zu können. Anbei finden Sie dafür

  • einen Artikel von uns aus dem neuen Heft der krankenhaus-umschau (Dezember-Heft)
  • ein allgemeines Angebot für eine Beratung zur Optimierung des Wahlleistungsmanagements (das Angebot richtet sich an mittelgroße Krankenhäuser - Größenordnung 500 Betten)
  • einen für die Optimierungsberatung konzipierten "HGC-Wahlleistungsrechner" und
  • eine "Readme-Datei" dafür.

Bei unseren laufenden Beratungen von Krankenhäusern mußten wir feststellen, daß die Komplexität des Wahlleistungsthemas es leider nicht gestattet, mit einer einfachen Rechentabelle die Frage nach dem optimalen Vorgehen zu beantworten. Bei dem einen Haus gibt es schon jetzt nur Zweibettzimmer, bei dem anderen zahlen die Privatversicherer nach wie vor anstandslos, bei dem dritten gibt es ein sehr differenziertes Angebot von Wahlleistungszimmern mit jeweils jetzt schon unterschiedlichen Preisen etc. Dennoch haben wir mit dem HGC-Wahlleistungsrechner versucht, eine gewisse standardisierte Form zu entwickeln, die uns auch in für Sie kostengünstiger Weise erlaubt, Ihnen Hilfestellung anzubieten.

Werfen Sie doch gern einen Blick auf die Fragen im HGC-Wahlleistungsrechner und das begleitende Angebot und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Auch im Fall von sehr vielen parallel eingehenden Beauftragungen werden wir versuchen, zeitnah zu Ihnen ins Haus zu kommen, bitten Sie aber um Verständnis, daß wir dann dem Zeitpunkt der Beauftragung folgen.

 
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