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AOK propagiert "Integrierte Versorgung als Regelversorgung"

Am 18. März 2003 stellte die AOK bei einer Veranstaltung in Berlin ein Gutachten vor, das u. a. von den Professoren Jürgen Wasem und Joachim Szecsenyi für den Bundesverband der AOK entwickelt worden ist. Bei dieser Veranstaltung propagierte die Spitze der AOK, vertreten durch Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, das Ziel „Integrierte Versorgung als Regelversorgung“.

Die AOK schlug darüber hinaus dem Gesetzgeber eine Reihe von Veränderungsvorschlägen vor, um einen neuen Impuls für die integrierte Versorgung auf Basis des § 140 a ff. SGB V zu setzen.

Aus der Presseerklärung:

  • „Die Übernahme einer Budgetverantwortung für möglichst viele Leistungsbereiche muss im Rahmen integrierter Versorgungsverträge verpflichtend sein. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass eine Budgetbereinigung aufgrund von integrierten Versorgungsverträgen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich bevorzugt behandelt wird, um eine Verzögerungstaktik der KV en zu vermeiden.
  • Die integrierte Versorgung muss Regelungen vorsehen, die eine bessere Steuerung der Versicherten, die sich eingeschrieben haben, vorsieht.
  • Die Anreize zur Umsetzung von und Teilnahme an integrierten Versorgungsmodellen müssen sowohl für ambulant tätige Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte und Krankenkassen verstärkt werden. Instrumente sind sowohl die Verbesserung des finanziellen Status integrierter Versorgungsmodelle sowie Öffnungen im Zulassungsstatus von Gesundheitszentren bzw. Krankenhausärzten und die Implementierung spezieller Arztnetztarife für Versicherte, die sich einschreiben.
  • Auch hier müssen gleichzeitig Datenschutz und Datenmanagement durch klare Rechtsgrundlagen verbessert werden. Sie sehen, meine Damen, meine Herren, mit einer Endvision „Integrierte Versorgung als Regelversorgung“ bzw. einer Vision für ein Versorgungssystem, in dem sämtliche Versorgungsbedarfe durch Einzelverträge mit Leistungsanbietern abgedeckt werden, kann sich die AOK identifizieren. Gleichwohl sind zur Erreichung dieser Visionen zahlreiche Bedingungen zu erfüllen, ohne die sie nicht umzusetzen sind.“

Die Gutachten und die Unterlagen der Pressekonferenz sind erhältlich unter: http://212.227.33.34/bundesverband/politik/aok_dialog.html

 
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