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Integrierte Versorgung: Positive Ansätze im GMG-Entwurf von SPD/Grünen und im Antrag der CDU, aber Fortentwicklung noch dringend erforderlich
Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherheit des Deutschen Bundestages
(23.06.2003) Hildebrandt GesundheitsConsult war als Sachverständiger zur Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss eingeladen und stand dort Rede und Antwort für die Fragen der Abgeordneten.
Helmut Hildebrandt unterteilte die Regelungen des Gesetzentwurfes in drei Kategorien. Als positiv schätzte er die Erhöhung der Freiheitsspielräume bei der Arzneimittelversorgung und -preisgestaltung in Integrierten Versorgungssystemen ein und die Aufgabe einiger zu detaillierter Regelungen bei den Bereinigungen. Als gut gemeint, aber in ihren Auswirkungen eher der weiteren Entfaltung von Integrierter Versorgung hinderlich schätzte er z.B. die Bonusregelungen für die Versicherten in der Integrierten Versorgung ein (Halbierung der Zuzahlungen auf Arzneimittel, Verzicht auf die Praxisgebühr und die vorgesehen Erlaubnis für Krankenkassen, selber IV-Syteme zu betreiben). Zur weiteren Fortentwicklung der Integrierten Versorgung und zur "Entfesselung" ihrer positiven Wirkungen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Wirtschaftlichkeit der solidarischen Krankenversicherung empfahl er einen ganzen Kanon von konkreten Gesetzesänderungen, darunter etwa die Präzisierung der möglichen Vertragspartner, zur Erweiterung auf andere Sozialversicherungssysteme, zum Datenfluss, zur Aufhebung der Pflicht zur Einheitlichkeit der Preisgestaltung, zur Berücksichtigung der Integrierten Versorgung im Krankenhausrecht, in der Abgabenordnung und im Recht der Gemeinnützigkeit etc. Besondere Aufmerksamkeit lenkte er auf die Initiierung eines wirtschaftspolitischen Förderprogramms zugunsten Integrierter Unternehmensformen mit der Empfehlung einer Ausstattung von 1 Milliarde Euro und einer Laufzeit von 15 Jahren zur Erleichterung der Gründung und der Anfangsinvestitionen.
Die komplette Stellungnahme ist hier als Download erhältlich (1,35 MB)
Auch die Gesetzentwürfe von SPD/Grünen (4,72 MB) sowie CDU (0,1 MB) und FDP (0,06 MB) sind hier jeweils als Download erhältlich.
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