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Der erste Vertrag einer vollumfänglichen Integrierten Versorgung nach § 140 b SGB V ist geschlossen und wird bereits gelebt

Der erste Vertrag einer vollumfänglichen Integrierten Versorgung nach § 140 b SGB V ist geschlossen und wird bereits gelebt: In Niedersachsen wurde gesundheitspolitisches Neuland betreten.

Die Aufrechterhaltung einer qualifizierten und spezialisierten Medizin für die behinderten Bewohner von stationären Langzeiteinrichtungen stand im Zentrum eines Projektes, das der Hamburger Unternehmensberatung Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH in den letzten Monaten in Niedersachsen durchgeführt hat. Vier stationäre Einrichtungen und vier Krankenkassenverbände haben sich unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und des Niedersächsischen Sozialministeriums auf einen Vertrag geeinigt, der den Einrichtungen ein Budget zur Verfügung stellt, mit dem sie in eigener Regie die Kosten für die ärztliche und pflegerische Betreuung sowie für Arzneimittel, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie bestreiten. In einem risikobegrenztem Maß übernehmen sie auch die Budget-Verantwortung für Krankenhausbehandlungen. Der Vertrag, der seine Wirksamkeit bereits ab dem 1.4.2003 entfaltet, wurde am 19. August 2003 mit einer Presseerklärung der vier Krankenkassenverbände der Öffentlichkeit vorgestellt.

Erstmalig wird damit die Intention des Gesetzgebers in vollem Maße umgesetzt: Alle Versicherten, die sich einschreiben, sind erfasst und das Budget gilt für die gesamte Versorgung und nicht nur für einzelne Erkrankungen bzw. Eingriffe. Von der Krankenkassenseite sind die AOK, die Betriebskrankenkassen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse und die Bundesknappschaft sowie die Träger der Sozialhilfe beteiligt.

Wie in der Presseerklärung der Krankenkassen mitgeteilt wurde besteht aus Sicht von Krankenkassen und Ministerium der gesundheitspolitische Fortschritt vor allem darin, dass die bisher starren Grenzen zwischen den verschiedenen Versorgungssektoren - niedergelassene Ärzte auf der einen, Krankenhäuser auf der anderen Seite und hohe Arzneimittelkosten als dritter Teil - erfolgreich überwunden wurden.

"Die Behinderten-Einrichtungen waren Teil und zugleich klassisches Opfer der zergliederten Strukturen im deutschen Gesundheitswesen", sagt Christine Lüer, Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen. "Die Trennung der Finanztöpfe und damit der Zuständigkeiten ist jetzt zum Glück Vergangenheit."

Der Vorsitzende des BKK-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Ingo Werner, hebt den Modellcharakter des Vertrages hervor: "Nicht nur für Niedersachsen, sondern für Deutschland ist dies eine geradezu beispielhafte integrierte Versorgung mit einem hohen Maß an struktureller Geschlossenheit, an planerischer Zuverlässigkeit für die Einrichtungen und ihre Träger und damit im Endeffekt einem Maximum an Sicherheit für eine Fortsetzung der bewährten, humanen Betreuung der Behinderten."

Sozialministerin Dr. Ursula von der Leyen sieht die bessere Integration der Gesundheitsversorgung als großen Fortschritt zum Wohle der Betroffenen. "Die medizinische Betreuung von Behinderten erfordert spezielles Wissen, Erfahrung und Kompetenz. Da kommt es auf eine optimale Abstimmung der Handelnden an. Als Ärztin und auch als Politikerin freue ich mich deshalb besonders, dass wir in Niedersachsen diesen wegweisenden Vertragsschluss hinbekommen haben." Eberhard Gramsch, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass auch andere Krankenkassenverbände und weitere Einrichtungen dem Vertrag beitreten werden.

Bisher beteiligt an dem Vertragswerk sind: Evangelische Stiftung Neuerkerode in Sickte (b. Braunschweig), Diakonische Werke Himmelsthür in Hildesheim e.V, Lobetalarbeit e.V. Celle, Diakonie Krankenhaus, Rotenburg gGmbH, Institutsambulanz Rotenburger Werke.

Die Hamburger Unternehmensberatung Hildebrandt GesundheitsConsult, die schon bei der Einführung der Integrierten Versorgung in das Sozialgesetzbuch mitgeholfen hatte, unterstreicht mit diesem Erfolg ihre bundesweite Rolle als Pionier der Umsetzung und Realisierung neuer Versorgungs- und Vertragsformen.

Weitere Hintergrundinformationen zu dem Vertrag.

PS: Soeben erreichte uns der neueste Arbeitsentwurf des BMG zum Gesundheitsreformgesetz 2004 (auf der Basis des zweiten Konsenspapiers): Zum § 140 enthält er eine Reihe von Vereinfachungen, die den Start für IV-Systeme erleichtern, zusätzlich werden bis zu 700 Mio Eur für die Jahre 2004, 2005, 2006 aus der jetzigen Vergütung zugunsten von Integrierter Versorgung herausgeschnitten!

Die Neuregelung im § 140 d Abs. 1 erlaubt den Krankenkassen bis zu 1 % bei allen stationären Rechnungen und bei der Gesamtvergütung an die KVen zu kürzen und für Integrierte Versorgung zu verwenden (anderenfalls müssen sie dieses Geld nach drei Jahren wieder an diejenigen zurückzahlen, bei denen sie es gekürzt haben !!!). Sowohl Krankenkassen wie auch KVen haben uns jetzt bestätigt, dass sie jetzt sofort an Vertragsvereinbarungen gehen wollen, um möglichst frühzeitig Anfang 2004 an den Start zu kommen.

Kontakt für Nachfragen:
Helmut Hildebrandt
- Geschäftsführender Gesellschafter -
Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH
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