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Der Gesetzgeber forciert das Tempo für die Einführung von Integrierter Versorgung: 1% Abschlag auf alle Krankenhaus- und KV-Rechnungen zugunsten der Integrierten Versorgung schaffen ein Volumen von 700 Mio EUR Förderung.
Gesetzentwurf veröffentlicht - Krankenhäuser und Ärztesysteme im Aufbruch
Der Gesetzgeber forciert das Tempo für die Einführung von Integrierter Versorgung: 1% Abschlag auf alle Krankenhaus- und KV-Rechnungen zugunsten der Integrierten Versorgung schaffen ein Volumen von 700 Mio EUR Förderung. Gesetzentwurf veröffentlicht - Krankenhäuser und Ärztesysteme im Aufbruch
Mit Datum vom 04.09.2003 ist seitens des BMGS der Gesetzentwurf fertiggestellt worden, der am 08.09.2003 von den Fraktionen noch einmal diskutiert und verabschiedet werden soll, um dann zügig parlamentarisch über die Hürden gebracht zu werden. Dieser Gesetzentwurf hat gegenüber den Arbeitsfassungen für die Integrierte Versorgung noch einmal einige kleinere Änderungen und eine größere erbracht: Krankenhäuser als Partner von Verträgen zur Integrierte Versorgung müssen keinen Budgetabzug befürchten (wie bisher) sondern können sogar auf Mindererlösausgleich spekulieren.
Auf acht Kernpunkte lassen sich die Veränderungen gegenüber der alten Fassung des § 140 zusammenfassen:
- Einführung des zeitbegrenzten 1%-Abschlags auf die Krankenhausvergütungen sowie die Gesamtvergütung der Niedergelassenen – als Anreiz zur beschleunigten Entwicklung von IV-Systemen
- Kassenärztliche Vereinigungen sind als Vertragspartner nicht mehr vorgesehen / Einschränkung des Sicherstellungsauftrags
- Aufhebung der Notwendigkeit zu komplizierten Budgetbereinigungen und Rahmenvereinbarungen sowie konkreter Wegfall der bisherigen Rahmenvereinbarungen
- Keine Bereinigung des Budgets mehr für Krankenhäuser notwendig
- Ermöglichung von Managementgesellschaften als Vertragspartner für Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung
- Zur Anschubfinanzierung wird für die Krankenkassen der Grundsatz der Beitragssatzstabilität für Verträge der Integrierten Versorgung, die bis zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen werden, aufgehoben.
- Die Leistungserbringung innerhalb der Integrierten Versorgung ist zukünftig nicht mehr an den Zulassungs-, Ermächtigungs- oder sonstigen Berechtigungsstatus der beteiligten Leistungserbringer gebunden
- Die Vertragspartner in IV-Verträgen können auch vereinbaren, dass die Versicherten ohne Zuzahlung nur bestimmte Leistungserbringer in Anspruch nehmen dürfen.
Insgesamt – so unser Eindruck und das Ergebnis erster Gespräche mit Experten aus Krankenkassen und von Leistungserbringern und Verbänden überzeugt das Modell des BMGS und der vier Parteien zur Integrierten Versorgung. Der 1%-Abschlag – insgesamt ca 700 Mio Euro pro Jahr – sollte als Dynamo für ein starkes Anwachsen von Verträgen zur Integrierten Versorgung führen.
Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH hat als Service für seine Kunden und Kooperationspartner
- den Gesetzentwurf (und die Begründung) in der Fassung vom 04.09.2003 hier als Download hinterlegt
- eine eigene Version des § 140 verfasst, in dem die Änderungen schon eingearbeitet sind – hier als iv-neu.pdf
- eine Synopse verfasst, die neben dem § 140 auch andere einschlägige §§ des Gesetzentwurfs beschreibt, die Begründung des Gesetzentwurfs hinzufügt und aus Sicht von Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH die einzelnen Punkte kommentiert – Sie finden diese Synopse hier als synopse.pdf
- für die Zeitschrift „führen & wirtschaften“ eine Ausarbeitung der Auswirkungen der veränderten Bestimmungen für Krankenhäuser entwickelt – der Artikel erscheint im September-Heft in wenigen Tagen
Wie können Krankenhäuser reagieren?
Angesichts der Umsatz- und Ertragsbedeutung des 1%-igen Abzugs müssen Krankenhäuser kurzfristig reagieren und sich auf den Abschluss eines Vertrags zur Integrierten Versorgung vorbereiten. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Krankenkassen mit allen Krankenhäusern bzw. von Krankenhäusern mitgetragenen Systemen der Integrierten Versorgung Verträge vereinbaren werden, wird die Zügigkeit der Vorbereitung hier zum Erfolgsfaktor im Wettbewerb der Häuser untereinander. Eine mögliche Vorgehensweise könnte folgendermaßen aussehen:
- Berechnung der Umsatzeinbuße bei 1% Rechnungsabzug auf alle Leistungen
- Entscheidung über die Vorgehensweise - zu treffen in Abhängigkeit von den vorhandenen freien Managementressourcen und Kompetenzen, von den Investmentmöglichkeiten sowie von der Höhe der Umsatzeinbuße nach einer ersten Stärken-Schwächen-Analyse zur Integrierten Versorgung für Ihr Krankenhaus - Ziel: Anfang Oktober 03
- Entwicklung einer eigenen Strategie für einen Vertrag zur Integrierten Versorgung im Bereich der "Light-Variante" - soweit klar definierte Behandlungsstränge zu Produktverträgen genutzt werden können, die den 1 % Abzug wieder zurückführen
oder - Entwicklung einer eigenen Strategie für einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach dem "Full-Size-Modell" - soweit für das Krankenhausmanagement eher die strategische Möglichkeit von Bedeutung ist, eine Leistungsverminderung für den Teil der IV-Versicherten mit Leistungsvermehrungen in der Regelversorgung bei Fortführung des jetzigen Budgets ausgleichen zu wollen und eine Erweiterung des Geschäftsmodells auch aus anderen Gründen interessant erscheint (dies könnte für kleinere, ländliche Krankenhäuser überlebenswichtig werden wie aber auch für Häuser in sehr kompetitiven städtischen Umgebungen) - immerhin geht es bei Full-Size-Verträgen um Größenordnungen von durchschnittlich um die 1.700 - 2.000 EUR pro Versicherten und deutlich mehr als 10.000 Versicherten sollte man aus Gründen der Risikoverteilung pro System anstreben, d.h. mit einem verantworteten Umsatzvolumen von 20 Mio EUR sollte man schon rechne
Neben der inhaltlichen Entscheidung für eine der beiden Varianten (die parallele Verfolgung beider Strategien ist ebenfalls möglich) ist eine Entscheidung erforderlich, ob die konkrete Ausarbeitung und Aushandlung- intern mit eigenen Managementressourcen erfolgen soll
oder - in Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern (auch hier wiederum noch einmal Unterscheidung denkbar zwischen externen Beratern und externen Beteiligungspartnern, die ihrerseits Know-how und Investment gegen eine Beteiligung an einer gemeinsamen IV-Trägergesellschaft zur Verfügung stellen)
- intern mit eigenen Managementressourcen erfolgen soll
- Entwicklung einer eigenen Strategie für einen Vertrag zur Integrierten Versorgung im Bereich der "Light-Variante" - soweit klar definierte Behandlungsstränge zu Produktverträgen genutzt werden können, die den 1 % Abzug wieder zurückführen
- Ausarbeitung einer Konzeption für den Einstieg in Verhandlungsgespräche - Ziel: November 03
- Führung der Verhandlungen, Berechnung von Wirtschaftlichkeit und Sekundäreffekten, Investitionsplanung, Risikokalkulationen, Berechnung von Vergütungssummen und Veränderungsindices etc., vorbereitende Entwicklungen von integrierten Behandlungsmustern, Qualitätsvereinbarungen - Ziel: Dez.-März 2004
- Frühest zu erwartender Start des Vertrags zur Integrierten Versorgung - 3. Quartal 2004
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